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Indikatorkennblatt

Anteil Einwirkbereich von Hochspannungsfreileitungen an Gebietsfläche


Kategorie:
Landschaftsqualität

Maßeinheit:
%

Kurzbeschreibung:
Anteil des Einwirkbereiches von Hochspannungsfreileitungen an der Gebietsfläche






Bedeutung und Interpretation:
Der Indikator erfasst den Einwirkbereich von Hochspannungsfreileitungen. In diesem Bereich ist die Landschaft durch Leitungsmasten technisch stark überprägt und besitzt eine geringe Landschaftsästhetik. Dies bedingt eine verminderte Erholungswirkung in der freien Landschaft.

Einwirkungsbereiche von Niederfrequenzanlagen sind in der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV (26. BImSchVVwV) folgendermaßen definiert:

"Der Einwirkungsbereich einer Anlage ist der Bereich, in dem die Anlage signifikant von den natürlichen und mittleren anthropogen bedingten Immissionen abhebende elektrische oder magnetische Felder verursacht, unabhängig davon, ob die Immissionen tatsächlich schädliche Umwelteinwirkungen auslösen."

Diese Bereiche werden im Indikator als Distanzmaß für die Wirkung von elektrischen und magnetischen Feldern verwendet.

Bei der Festlegung der in Anlage 1 des 26. BImSchV aufgeführten Grenzwerte wurden akute Wirkungen durch elektrischen Ströme berücksichtigt, die im Körper durch elektrische und magnetische Wechselfelder erzeugt werden.


Datengrundlagen:
ATKIS Basis-DLM, BKG
Open Street Map - Mitwirkende 2016

Methodik:
Quotient von Einwirkbereich und Bezugsfläche.

Für die Modellierung des Einwirkungsbereichs werden:
1. die im ATKIS Basis-DLM vorhandenen Hochspannungsfreileitungen erfasst (Objektart: 51005; Attributart: BWF 1110 entspr. Freileitung),
2. mit Hilfe von Open Street Map werden z.T. fehlende Informationen zur Spannungsstärke (speziell Spannungen mind. 110 kV) ergänzt,
3. die Reichweite der Emissionen von Freileitungen mit den in der 26. BImSchVVwV festgelegten Pauschalwerten:
- 200 m bei 110 kV
- 300 m bei 220 kV
- 400 m bei 380 kV
modelliert (Erzeugung einer Pufferfläche um die Freileitungen).


Verweise:


Bemerkungen:
In der 26. BImSchVVwV definierte Einwirkungsbereiche von Bahntrassen oder Transformatoren oder Umverteilungsstationen werden nicht berücksichtigt.


Bezugsebenen:
X Bundesrepublik Deutschland X Städte (> 50 000 Ew.) Raster 10 km
X Bundesländer Stadtteile Raster 5 km
X Kreise Raster 1 km
X Gemeinden X Gemeindeverband Raster 500 m
Raster 200 m
X Raumordnungsregionen X Raster 100 m
Planungsregionen

Quellen/Literatur:
Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV): Aktuelle Dokumente der GeoInfoDok 6.0 (AAA-Modell)

ECOLOG-Institut (2006), EMF-Handbuch - Elektromagnetische Felder: Quellen, Risiken, Schutz.

Bundesamt für Strahlenschutz (BfS):
Statische und niederfrequente Felder - Vorsorge
Strahlenschutz beim Ausbau der Stromnetze - Vorsorge

Sechsundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV)

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV (26. BImSchVVwV)