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Indikatorkennblatt

Einwohneranteil im Einwirkbereich von Hochspannungsfreileitungen


Kategorie:
Bevölkerungsbezug

Maßeinheit:
%

Kurzbeschreibung:
Einwohneranteil einer Gebietseinheit, der im Einwirkungsbereich von
Hochspannungsfreileitungen gemäß 26. BImSchVVwV lebt.





Bedeutung und Interpretation:
Bei Errichtung und wesentlicher Änderung von Niederfrequenzanlagen sowie Gleichstromanlagen sind nach § 4 Absatz 2 (26. BImSchV) von der jeweiligen Anlage ausgehende elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder im Einwirkungsbereich zu minimieren. Einwirkungsbereiche von Niederfrequenzanlagen sind in der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV (26. BImSchVVwV) folgendermaßen definiert:
"Der Einwirkungsbereich einer Anlage ist der Bereich, in dem die Anlage sich signifikant von den
natürlichen und mittleren anthropogen bedingten Immissionen abhebende elektrische oder magnetische Felder verursacht, unabhängig davon, ob die Immissionen tatsächlich schädliche Umwelteinwirkungen auslösen."
Diese Bereiche werden im Indikator als Distanzmaß für die Wirkung von elektrischen und magnetischen Feldern verwendet.

Bei der Festlegung der in Anlage 1 des 26. BImSchV aufgeführten Grenzwerte wurden akute Wirkungen durch elektrischen Ströme berücksichtigt, die im Körper durch elektrische und magnetische Wechselfelder erzeugt werden. Biologische Effekte infolge der Aussetzung von elektrischen und magnetischen Feldern sind für Menschen auch bei geringen magnetischen Flussdichten nicht auszuschließen. In diesem Zusammenhang rät z.B. das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) dazu, die Belastung durch elektromagnetische Felder grundsätzlich so gering wie möglich zu halten.
Als Vorsorgemaßnahmen werden vom BfS u.a. benannt:
-Minimierung der Exposition der Bevölkerung gegenüber niederfrequenter Felder (u.a. durch Hochspannungsleitungen)
-Informierung der Bevölkerung über Feldintensitäten relevanter Feldquellen wie z.B. Hochspannungsleitungen

Vergleichbare Aussagen sind in der Verwaltungsvorschrift (26. BImSchVVwV) enthalten, so steht die allgemeine Bevölkerung im Mittelpunkt der Minimierungsbetrachtung. Die Bevölkerung soll durch geeignete technische Maßnahmen an der Anlage so wenig wie möglich von den hiervon ausgehenden elektrischen und magnetischen Feldern ausgesetzt werden.

Im Sinne des Vorsorgeprinzips nach europäischen Umweltrecht ist die Abwehr von Umweltrisiken auch bei unsicherer Erkenntnislage vorgesehen. Daher sollte das Minimierungsgebot nicht nur bei erheblicher Änderung oder Neubau von Anlagen Anwendung finden, sondern ist im Sinne einer Schadensabwendung für die menschliche Gesundheit auf den Anlagenbestand auszuweiten. Demzufolge gibt der Indikator die Bevölkerungszahl im Einwirkungsbereich von bestehenden Hochspannungsleitungen (mind. 110 kV) in Deutschland an. Mit dem Indikator wird ein erster Beitrag zur flächendeckenden Risikobewertung geleistet sowie für Vorsorgemaßnahmen im Kontext elektromagnetischer Strahlung durch Hochspannungsfreileitungen sensibilisiert.


Datengrundlagen:
ATKIS Basis-DLM, BKG
OpenStreetMap
Bevölkerungsraster Zensus 2011, Statistisches Bundesamt (Destatis)

Methodik:
Summe der Bevölkerungszahl, die im Einwirkungsbereich von Hochspannungsleitungen (mind. 110 kV) ihren Wohnsitz hat, bezogen auf die jeweilige Gebietseinheit.

Für die Modellierung des Einwirkungsbereichs werden:

1. die im ATKIS Basis-DLM vorhandenen Hochspannungsfreileitungen erfasst (Objektart: 51005; Attributart: BWF 1110 entspr. Freileitung),
2. mit Hilfe von Open Street Map Daten werden z.T. fehlende Informationen zur Spannungsstärke (speziell Spannungen mind. 110 kV) ergänzt,
3. die Reichweite der Emissionen von Freileitungen mit den in der 26. BImSchVVwV festgelegten Pauschalwerten:
-200 m bei 110 kV
-300 m bei 220 kV
-400 m bei 380 kV
modelliert (Erzeugung einer Pufferfläche um die Freileitungen).

Die Ermittlung der Einwohnerzahl erfolgt über den Anteil der Rasterzellen des Bevölkerungsrasters Zensus 2011 (flächengewichtet) im modellierten Einwirkungsbereich (Pufferfläche), so geht z.B. 50 % der Einwohnerzahl einer Rasterzelle in den Indikatorwert ein, sobald sich die Hälft der Zelle im Einwirkungsbereich befindet. Abschließend wird die Summe aus der flächengewichteten Einwohnerzahl für jede Gebietseinheit gebildet.


Verweise:


Bemerkungen:
In der 26. BImSchVVwV definierte Einwirkungsbereiche von Bahntrassen oder Transformatoren oder Umverteilungsstationen werden bisher nicht berücksichtigt.

Bezugsebenen:
X Bundesrepublik Deutschland X Städte (> 50 000 Ew.) X Raster 10 km
X Bundesländer Stadtteile X Raster 5 km
X Kreise X Raster 1 km
X Gemeinden X Gemeindeverband X Raster 500 m
X Raster 200 m
X Raumordnungsregionen X Raster 100 m
Planungsregionen

Quellen/Literatur:
ECOLOG-Institut (2006), EMF-Handbuch - Elektromagnetische Felder: Quellen, Risiken, Schutz.

Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
Statische und niederfrequente Felder - Vorsorge
Strahlenschutz beim Ausbau der Stromnetze - Vorsorge

Sechsundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV)

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder-26. BImSchV (26. BImSchVVwV)

Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV): Aktuelle Dokumente der GeoInfoDok 6.0 (AAA-Modell)